Wenn es um die Kfz-Versicherung geht, ist die Kaskoversicherung für viele Fahrzeughalter eine wichtige Säule des Schutzes gegen finanzielle Verluste durch Schäden am eigenen Fahrzeug. Innerhalb dieser Absicherung spielt die Selbstbeteiligung (SB) eine zentrale Rolle. Sie ist jener Betrag, den der Versicherte im Schadensfall selbst trägt. Ein weit verbreitetes Missverständnis betrifft die Anwendung der Selbstbeteiligung bei mehreren Schadenereignissen. Aber warum fällt für jedes Schadenereignis die Selbstbeteiligung separat an? Können nicht einfach zwei unabhängige Schäden zusammengefasst werden? Wir erklären es Dir in diesem Blogbeitrag.

Was ist die Selbstbeteiligung?

Die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung ist ein im Versicherungsvertrag festgelegter Betrag, den der Versicherungsnehmer im Falle eines Schadens selbst zu tragen hat.

Ein Schadenereignis, eine Selbstbeteiligung

Für jedes Schadenereignis fällt die vereinbarte Selbstbeteiligung an. Dies bedeutet, dass bei mehreren voneinander unabhängigen Schadenereignissen jeweils die Selbstbeteiligung vom Versicherungsnehmer zu tragen ist. Ein einfaches Beispiel: Wenn ein Fahrzeug innerhalb eines Jahres einmal durch einen Hagelschaden und einmal durch einen Parkrempler beschädigt wird, handelt es sich um zwei separate Schadenereignisse. Für jedes dieser Ereignisse ist die Selbstbeteiligung entsprechend des Versicherungsvertrags zu leisten.

Warum können unabhängige Schäden nicht zusammengefasst werden?

Der Grund hierfür liegt in der Natur der Versicherungsleistung und der Risikobewertung. Jedes Schadenereignis wird als eigenständiges Risiko betrachtet, das unabhängig von anderen Ereignissen bewertet und reguliert wird. Die Zusammenfassung mehrerer Schäden würde diese Risikobewertung verzerren und ist aus Sicht der Schadenregulierung nicht praktikabel. Zudem wäre die faire und einheitliche Handhabung von Selbstbeteiligungen gegenüber allen Versicherten nicht mehr gewährleistet.

Was bedeutet das für den Versicherungsnehmer?

Für Versicherungsnehmer ist es wichtig, sich dieser Regelung bewusst zu sein. Es empfiehlt sich, bei der Auswahl des Versicherungsschutzes nicht nur die Höhe der Prämie, sondern auch die Höhe der Selbstbeteiligung und die Bedingungen, unter denen sie angewendet wird, zu berücksichtigen. In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, kleinere Schäden selbst zu tragen, um eine Erhöhung der Versicherungsprämie durch die Meldung mehrerer Schäden zu vermeiden.

Fazit

Die Regelung, dass für jedes Schadenereignis im Kaskoschadenfall eine Selbstbeteiligung anfällt, mag auf den ersten Blick als Nachteil erscheinen. Sie dient jedoch der Aufrechterhaltung eines fairen und effizienten Versicherungssystems. Für Fahrzeughalter ist es entscheidend, sich dieser Tatsache bewusst zu sein und bei der Auswahl ihres Versicherungsschutzes neben der Prämienhöhe auch die Selbstbeteiligung und deren Handhabung zu berücksichtigen. Eine informierte Entscheidung kann langfristig zu erheblichen Einsparungen führen und den Versicherungsschutz effektiver gestalten.