Dieser Blogartikel richtet sich an alle Fahrzeughalter und Autofahrer, die im Winter mobil sein wollen.

Wie jedes Jahr gilt ab November in einigen Ländern eine Winterreifenpflicht. In Deutschland gilt die sogenannt situative Winterreifenpflicht. Das heißt, dass man bei winterlichen Straßenverhältnissen, wie z.B. bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte, nur mit Winterreifen fahren darf. Und solche Wetterlagen oder Situationen können innerhalb von wenigen Stunden eintreten.

Aber welche Gründe gibt es neben allgemeinen Vorschriften, dass ich mit Winterreifen fahren sollte?

1. Sicherheit

Durch besseren Grip kann bei einem Bremsmanöver auf winterlichen Straßenverhältnissen ein Auffahrunfall vermieden werden. Für einen besseren Grip sorgt beispielsweise die Gummimischung, die speziell dafür konzipiert wurde, bei niedrigen Temperaturen weich und flexibel zu bleiben. Sie hält den kälteren Temperaturen stand und sorgt für eine gute Haftung bei winterlichen Bedingungen. Im Gegensatz dazu verhärtet sich die Gummimischung der Sommerreifen schon bei Temperaturen, die noch im niedrigeren Plus-Bereich liegen. Die Folge ist eine verringerte Haftung auf der Straße.

2. Bußgeld vermeiden

Wenn Sie bei winterlichen Verhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, gefährden Sie also nicht nur sich, sondern auch die anderen Verkehrsteilnehmer. Aus diesem Grund ahndet der Gesetzgeber die Fahrt mit Sommerreifen im Falle einer situativen Winterreifenpflicht mit Bußgeldern und Punkten. Es ist also auch besser für den Geldbeutel, rechtzeitig Winterreifen aufzuziehen.

3. Versicherungsschutz

Bei der Kaskoversicherung kann es zu einer erheblichen Leistungskürzung sowie zu einem verminderten Versicherungsschutz kommen. Es wird aber von Fall zu Fall betrachtet, ob Sie ggf. vom ersten Blitzeis überrascht werden, oder bei bereits länger anhaltenden Schneefällen mit Sommerreifen fahren. Im letzteren Fall handeln Sie grob fahrlässig, was zur Leistungskürzung führen kann. Im Detail ist dies in den jeweiligen Versicherungsbedingungen verankert und kann dort nachgelesen werden. Dasselbe gilt aber auch für die Kfz-Haftpflichtversicherung. Hier kann es für Sie als Geschädigter dann zu einer Mithaftung führen, sollten Sie nicht die notwendige Bereifung haben, sodass der Schaden nicht allein vom Verursacher zu tragen ist.

Kurzum gesagt, sprechen genug Aspekte dafür, die Reifen unabhängig einer Pflicht, rechtzeitig zu wechseln.